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Osteopathie als "Satzungsmehrleistung"

Verschiedene Krankenkassen öffnen ihren Versicherten im Rahmen einer Satungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

 

      Der Anspruch setzt voraus, dass

  • die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
  • die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

 

      Der Leistungsumfang ist unterschiedlich! Detaillierte Informationen

      finden sie HIER.

... über Methoden, die mir ein "DORN" im Auge sind:

 

Der Wunderdoktor

 

Berühmt zu werden liegt an dem:

Du mußt begründen ein System!

Such was Verrücktes und erkläre,

dass alles Heil im Kuhmist wäre.

Dem, auf die Wunde warm gestrichen,

noch jede Krankheit sei gewichen,

und den, nachweislich, die Azteken

geführt in ihren Apotheken.

Hält man Dich auch für einen Narren,

Du musst nur eisern drauf beharren,

dann fangen immer einige an,

zu glauben, es sei doch was dran,

und Du gewinnst Dir viele Jünger,

die Deine Losung: "Kraft durch Dünger!"

streng wissenschaftlich unterbauen

und weiterkünden, voll Vertrauen.

 

Eugen Roth, 1939